Eine Freiwillige Feuerwehr ist eine öffentliche Feuerwehr, die sich in unseren Fall ausschließlich aus ehrenamtlichen Mitgliedern, zusammensetzt. Der abwehrende Brandschutz und die allgemeine Hilfe in Deutschland wird hauptsächlich durch freiwillige Kräfte sichergestellt.
In Deutschland existieren nur knapp über 100 Berufsfeuerwehren. In allen diesen Städten gibt es zur Verstärkung der Berufsfeuerwehr auch Freiwillige Feuerwehren.
Getragen wird die Freiwillige Feuerwehr von der Gemeinde. Diese ist nach Bayerisches Feuerwehrgesetz Art 1 Absatz 1 dazu verpflichtet im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden, hierbei spricht man vom abwehrenden Brandschutz, sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird, das ist der technischer Hilfsdienst.
Dadurch ergibt sich wie in den meisten Freiwilligen Feuerwehren ein „Doppelleben“ aus aktiver Wehr und Verein. In der es zwei parallele Führungsstrukturen gibt. Einerseits die Aktive Führung durch die Kommandanten unterstützt durch die Löschmeistern und auf der anderen der Feuerwehrverein mit den Vorsitzenden unterstützt durch die Vorstandschaft. Dazu mehr unter Verein.